AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Uli Mayer Huf- und Klauenpflege GmbH 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge und können unter www.huf-und-klauenpflege-mayer.com nachgelesen werden.

  1. Mithelfer
    Der Tierhalter hat für entsprechendes Personal zu sorgen um den Zu – und Umtrieb der Tiere zügig zu gestalten.
     
  2. Gefahren
    Der Tierbesitzer garantiert, dass die Tiere konstitutionell gesund sind. Hochträchtige Tiere werden immer auf Gefahr des Tierbesitzers ausgeschnitten. Für Verletzungen die sich das Tier im Rahmen des Klauenschneidens selbst zufügt, auf den Treibwegen oder auch im Klauenstand, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen (Rutschen, Eintreten von Steinen, Fallen oder Abliegen vor oder im Klauenstand). Direkt nach der Klauenpflege darf nicht auf andere Haltungsbedingungen (Untergründe) gewechselt werden.

  3. Klauenleiden – Klauenkrankheiten
    Werden bei der Klauenpflege Krankheiten festgestellt so werden nach unserem Ermessen Klötze und Verbände angebracht. Erfolge werden jedoch nicht garantiert.
     
  4. Nachsorgeverpflichtung
    Der Tierhalter verpflichtet sich Verbände nach 3 bis 5 Tagen zu entfernen bzw. zu erneuern. Klötze müssen nach 4 bis 5 Wochen entfernt werden.
     
  5. Gewährleistung
    Es wird nur für Schäden gehaftet die nachweislich durch fehlerhaftes Arbeiten des Klauenpflegers entstanden sind. Bereits erkrankte Tiere werden von der Haftung ausgeschlossen.

  6. Reklamationsrecht
    Wir können nur für Schäden haften, die unmittelbar durch von uns fehlerhaft durchgeführten Arbeiten entstanden sind. Beanstandungen müssen innerhalb 48 Stunden nach Feststellung telefonisch oder innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich, unter genauer Beschreibung der Unregelmäßigkeit, bei uns gemeldet werden. Die Beweispflicht für Fehler / Komplikationen obliegt dem Tierhalter. Gemäß BGB ist uns die Nachbesserung einzuräumen. Sollte auf Nachbesserung verzichtet werden ist jegliche Haftung – auch versicherungstechnisch – ausgeschlossen. (Bei Nachbesserung werden mindestens die Reisekosten in Rechnung gestellt.)
     
  7. Reinigung der Gerätschaften werden am Hof durchgeführt – wenn nicht möglich an anderer Stelle gegen Berechnung.

  8. Kleinbestände werden nach Aufwand berechnet. SELBSTVERSTÄNDLICH stehen wir Kleinbestände gerne zur Verfügung.
     
  9. Termine
    Entfällt ein Termin Kundenseitig auf Grund höherer Gewalt (nachweislich) so wird dieser zum nächst möglichen Termin ausgeführt. Entfällt ein Termin total, erlauben wir uns eine Abstandssumme von 60 Euro zu berechnen.
     
  10. Abrechnung erfolgt direkt nach Leistung in bar.
     
  11. Haftung gegenüber dem Klauenpflegerbetrieb
    Für Beschädigungen unserer Einrichtung bzw. Werkzeuge – Stand – PKW usw. durch den Tierhalter, seiner Tiere oder seiner Helfer, haftet der Tierhalter.
     
  12. Gerichtsstand
    Erfüllungsort für beide Seiten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten die aus dem Verhältnis entstehen ist das zuständige Gericht für Neuffen. (Deutsches Recht wird hier Zugrunde gelegt.)
     
  13. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.